AGB
§ 1 Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und basieren auf den uns erteilten Informationen unserer Auftraggeber. Hinsichtlich der vertragsrelevanten Objekte ist die MainPilot Immobilien GmbH daher auf die Auskünfte des Verkäufers, Vermieters sowie der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben wird daher keine Haftung übernommen werden.
Darüber hinaus übernimmt die MainPilot Immobilien GmbH für die Objekte keine Gewähr und haftet nicht für die Bonität der Eigentümer/Interessenten. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. der Geschäftsverbindungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung nachstehender Geschäftsbedingungen. Unsere Pflichten ergeben sich aus den Gesetzen und Gebräuchen unseres Berufstandes.
§ 2 Grundsätzlich berechnet die MainPilot Immobilien GmbH dem Kunden/Auftraggeber sämtliche Beratungsleistungen mit einem Stundensatz von 100,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unter die Beratungsleistungen fallen sämtliche Honorarleistungen, die nicht durch eine Provisionszahlung abgedeckt sind, da entweder keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der MainPilot Immobilien GmbH getroffen wurde oder ein Kauf-/Mietvertragsabschluss zwischen dem Kunden/Auftraggeber und einer dritten Person nicht zustande gekommen ist. Die Erstberatung, sofern aus dieser mindestens ein Folgegeschäft zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der MainPilot Immobilien GmbH entsteht, ist für den Kunden/Auftraggeber kostenfrei.
Sollte es im Anschluss an die Erstberatung mit Ablauf einer Frist von 4 Wochen zu keiner weiteren Zusammenarbeit zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der MainPilot Immobilien GmbH kommen oder sollten sich keine Folgegeschäfte aus der Erstberatung mit dem Kunden/Auftraggeber und der MainPilot Immobilien GmbH ergeben, so berechnet die MainPilot Immobilien GmbH dem Kunden/Auftraggeber diese Erstberatung ebenfalls mit einem Stundensatz von 100,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Die Weitergabe vertraulicher Angebotsdaten an Dritte ist nicht gestattet und macht Sie provisionspflichtig, sollte es dadurch zu einem Kauf- bzw. Mietvertragsabschluss kommen. Die Angebote der MainPilot Immobilien GmbH sind für den Auftraggeber bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über unsere Angebote ist nur mit Zustimmung in Textform durch die MainPilot Immobilien GmbH gestattet.
Kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer aufgrund des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Angebotes der MainPilot Immobilien GmbH ein Vertrag zustande, so schuldet der Auftraggeber der MainPilot Immobilien GmbH die Provision (und zwar ohne Nachweisführung für die tatsächlich entstandenen Kosten – siehe Nr. 6 –).
§ 4 Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer ist grundsätzlich über die MainPilot Immobilien GmbH einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf die MainPilot Immobilien GmbH Bezug zu nehmen und der MainPilot ImmobilienGmbH über das Ergebnis Nachricht zu geben. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Besichtigung nur im Einvernehmen mit der MainPilot Immobilien GmbH und dem Verkäufer/Vermieter vorgenommen werden.
§ 5 Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies der MainPilot Immobilien GmbH unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Unterbleibt die Benachrichtigung, so gelten der Nachweis und die Verhandlung der MainPilot Immobilien GmbH als ursächlich für den Vertragsabschluss.
§ 6 Angebote der MainPilot Immobilien GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
§ 7 Mit dem Abschluss eines durch Nachweis oder Vermittlung der MainPilot Immobilien GmbH zustande gekommenen Kauf-, Miet-, oder sonstigen Vertrages (direkt oder indirekt) ist eine Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision in Höhe von 3,34% bei Kaufverträgen (Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer i. H. v. jeweils 1,67%) und der 2,0-fachen Monatsmiete bei der Wohnungsvermietung (Provision zahlt der Besteller der Dienstleistung) sowie der 3,0-fachen Bruttomonatsmiete bei gewerblichen Vermietungen, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, am Tage des Vertragsabschlusses fällig. Grundsätzlich gelten für Maklerverträge mit der MainPilot Immobilien GmbH bezüglich der Höhe die vereinbarte Provision. Die Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer erfolgt paritätisch. Bei Vermietung gilt das Bestellerprinzip, außer bei Vermietung von Gewerberäumen. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Inhalt des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweicht. Sollte ein Kauf- oder Mietvertrag durch Verschulden des Verkäufers/Vermieters oder Käufers/Mieters rückabgewickelt werden, so werden Schadensersatzansprüche gegen die MainPilot Immobilien GmbH ausgeschlossen, es sei denn die MainPilot Immobilien GmbH hatte Kenntnis über das Verschulden und hat dies vorsätzlich vorenthalten. In diesem Fall bleibt der Provisionsanspruch der MainPilot Immobilien GmbH voll bestehen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt.
§ 9 Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Vereinbarung verfolgten wirtschaftlischem Zweck am nächsten kommt.