Maklerprovision steuerlich absetzen: Unter welchen Voraussetzungen?
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Maklerprovision bei MainPilot Immobilien GmbH
Maklergebühren können in der Steuererklärung des Verkäufers steuerlich geltend gemacht werden, wenn ein Veräußerungsgewinn vorliegt und dieser steuerpflichtig ist.
1) Vorliegen eines Veräußerungsgewinns
Der Veräußerungsgewinn ist gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 Einkommensteuergesetz der Unterschied zwischen dem Verkaufspreis einerseits und den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (zuzüglich Werbungskosten) andererseits.Erzielt der Verkäufer nach dieser Berechnung keinen Gewinn, so kann er die beim Verkauf einer Immobilie für ihn entstehenden Maklergebühren steuerlich nicht geltend machen.
2) Steuerpflichtigkeit des Veräußerungsgewinns
Maklerprovision ist bei einem Verkauf nur dann steuerlich absetzbar, wenn ein erzielter Veräußerungsgewinn steuerpflichtig ist. Ein Veräußerungsgewinn ist immer steuerpflichtig, wenn die verkaufte Immobilie zum Betriebsvermögen zählte.
Bei Immobilien, die zum Privatvermögen gehören, ist der Veräußerungsgewinn dann zu versteuern, wenn die Immobilie vermietet war und sich nicht länger als zehn Jahre im Eigentum des Verkäufers befand oder wenn die vom Verkäufer eigengenutzte Immobilie im Veräußerungsjahr und in den davor liegenden zwei Jahren nicht ununterbrochen selbst genutzt wurde und die Immobilie dem Verkäufer nicht länger als zehn Jahre gehörte.
Verkauf eines Mietobjektes zum Reinvest
Wenn Sie ein Mietobjekt besitzen und dieses verkaufen, um direkt eine neue Immobilie, die Sie vermieten wollen, zu erwerben, können Sie die Maklerprovision als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hier prüft das Finanzamt sehr genau, weshalb Sie alle nötigen Beweise zusammenstellen sollten.
Maklerprovison als Käufer absetzten
Als Käufer können Sie die Kosten für die Maklergebühren nicht von der Steuer absetzen, da sie zu den Anschaffungsnebenkosten gehören. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn Sie das Haus oder die Wohnung nicht selbst nutzen, sondern das Objekt nach dem Kauf vermieten. Dann gehört die Maklerprovision nämlich zu den Gesamtanschaffungskosten und wird auf den Kaufpreis aufgeschlagen. So mindern sich die Steuern bei der Abschreibung der Immobilie für Sie.
Kann ich die Maklerkosten bei der Vermietung steuerlich absetzen?
Ja, als Vermieter einer Immobilie dürfen Sie die Maklerprovision von der Steuer absetzen. Das ist deshalb relevant, weil seit 2015 das Bestellerprinzip in Deutschland gilt. Dementsprechend müssen Sie als Auftraggeber die volle Provision für den Makler zahlen, wenn es sich um ein Mietobjekt handelt. Die Provision zählt dementsprechend zu den Werbungskosten, die Sie haben, um einen neuen Mieter zu finden.
Quellen: https://www.immobilienscout24.de/wissen, https://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf, 2020